Ausbildung Brandschutzhelfer
DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer
Für einen wirksamen Brandschutz, hat die Unternehmerin und der Unternehmer, entsprechend der gesetzlichen Grundlagen, Personen in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen zu können (§10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2). In der Ausbildung zum brandschutzhelfer vermitteln wir die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Information 205-023. Dieses Seminar Ihnen die notwendigen theoretischen Kenntnisse und den praktischen Umgang mit Feuerlöschern. Eine Wiederholung der Ausbildung sollte bei Änderung, Bränden o.ä. und ohne besondere Vorkommnisse alle 3-5 Jahre.