______Ihr vorbeugender  Brandschutz in       Reutlingen_______
 
____Nicht planlos, da Pläne und    Strukturen vorhanden sind!____

Brandschutzordnung


Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personnen, innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes, im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung, beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.

Es gibt diese immer in 3 Ausführungen/Teilen für jedes Gebäude oder Unternehmen.


Teil A

Alle Mitarbeiter und Besucher

(Aushang)


Teil B

Alle Mitarbeiter

(Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Hinweise zum Verhalten im Brandfall)


Teil C

Alle Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben

(Struktur der Brandschutzorganisation; Handlungsanweisungen, z.B. für Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer)


 
 
 
 
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